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Fahrschulen Kiauka & Goss Gelsenkirchen
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Fahrschulen Kiauka & Goss GmbH Rufen Sie uns an: 0209-20 50 30
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Mofa-Ausbildung

  • Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Wer vor dem 01.04.1980 das 15 Lebensjahr vollendet hat, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

 

Theoretische Ausbildung

  • Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ziel des Kurses ist es ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen. Die theoretische Ausbildung soll beim Kursteilnehmer zu:

  • sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen führen
  • verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr fördern
  • das Entstehen verkehrsgefährdender Verhaltensweise verhindern

 

Praktische Ausbildung

  • mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln
  • mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten, wenn die Bewerber in einer Gruppe ausgebildet werden

Mindestens folgende Fahrzeugsbeherrschungsübungen sind durchzuführen:

  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen

 

Prüfung

Ein Fragebogen besteht aus 20 Fragen, es werden höchstens 7 Fehlerpunkte gestattet. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.

 

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