|
|
|
|
Mofa-Ausbildung
- Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.
- Wer vor dem 01.04.1965 das 15 Lebensjahr vollendet hat, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
- Der Antragsteller muss eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.
Theoretische Ausbildung
- Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ziel des Kurses ist es ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen. Die theoretische Ausbildung soll beim Kursteilnehmer zu:
- sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen führen
- verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr fördern
- das Entstehen verkehrsgefährdender Verhaltensweise verhindern
Praktische Ausbildung
- mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln
- mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten, wenn die Bewerber in einer Gruppe ausgebildet werden
Mindestens folgende Fahrzeugsbeherrschungsübungen sind durchzuführen:
- Handhabung des Mofas
- Anfahren und Halten
- Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
- Fahren eines Kreises
- Wenden
- Abbremsen
- Ausweichen
Prüfung
Ein Fragebogen besteht aus 20 Fragen, es werden höchstens 7 Fehlerpunkte gestattet. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
|
|
|
|
| www.kiaukaundgoss.de |
|
|