Mofa-Ausbildung
  • Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Wer vor dem 01.04.1965 das 15 Lebensjahr vollendet hat, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • Der Antragsteller muss eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.
Theoretische Ausbildung
  • Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ziel des Kurses ist es ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen. Die theoretische Ausbildung soll beim Kursteilnehmer zu:
  • sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen führen
  • verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr fördern
  • das Entstehen verkehrsgefährdender Verhaltensweise verhindern
Praktische Ausbildung
  • mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln
  • mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten, wenn die Bewerber in einer Gruppe ausgebildet werden
Mindestens folgende Fahrzeugsbeherrschungsübungen sind durchzuführen:
  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen
Prüfung
Ein Fragebogen besteht aus 20 Fragen, es werden höchstens 7 Fehlerpunkte gestattet. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.



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